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Hauptverfahren gegen ehemalige Verantwortliche des OOWV eröffnet

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen ehemalige Verantwortliche des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Derzeit ist der Beginn der Hauptverhandlung auf den 11. Juli 2012 terminiert. Sieben Fortsetzungstermine bis Anfang August sind anberaumt. Vor allem geht es um die Kosten der Silberhochzeitsfeier eines früheren Verbandsvorstehers.

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20120320_001

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