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Klimaanpassungsgesetz betont zentrale Rolle des Wassers

Nach dem Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) des Bundesumweltministeriums ist durch die Bundesregierung in Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) bis September 2025 unter anderem eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorzulegen, die alle vier Jahre fortzuschreiben ist. Zudem soll alle zehn Jahre eine Klimarisikoanalyse veröffentlicht werden, und für alle Träger öffentlicher Aufgaben sieht der Entwurf für alle Planungen und Entscheidungen eine Berücksichtigung der Ziele der Klimaanpassung und ein Verbot der Erhöhung der negativen Folgen des Klimawandels vor (sogenanntes Berücksichtigungsgebot/Verschlechterungsverbot). Weiterhin sind Klimaanpassungskonzepte auf Bundes- und Landesebene geregelt. Die DWA begrüßt in ihrer Stellungnahme, die sie im April 2023 vorgelegt hat, dass der Entwurf des KAnG diese zentrale Rolle mit seinen Regelungen aufgreift. „Die vorgesehene vorsorgende Klimaanpassung mit messbaren Zielen zu unterlegen und Instrumente für die konkrete Umsetzung aufzuzeigen, geht definitiv in die richtige Richtung”, betont DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel. „Die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben zur Klimaanpassung dürfen aber nicht nur symbolhaften Charakter mit nur geringer praktischer Bedeutung und Verbindlichkeit haben. Bürokratie muss vermieden, Handlungsmöglichkeiten müssen geschaffen werden.”

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20230512_002

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