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Neues Düngegesetz: Anhörung der Länder und Verbände startet

Die Bundesregierung will das Düngerecht in Deutschland zielgerichtet gestalten. Dadurch soll eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen ermöglicht, gleichzeitig der Wasserschutz vorangetrieben sowie das Verursacherprinzip gestärkt werden. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende April 2023 die Anhörung der Länder und Verbände gestartet. Ziel ist es, das Düngegesetz vor dem Sommer im Kabinett zu beschließen, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, bringt das BMEL ein Paket auf dem Weg aus geändertem Düngegesetz, angepasster Stoffstrombilanzverordnung und einer neuen gesetzlichen Vorschrift, mit der ein Düngemonitoring ermöglicht werden soll. Im ersten Schritt erfolgt die Anpassung des Düngegesetzes. Nötig ist dies insbesondere vor dem Hintergrund einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Mit den Änderungen des Düngerrechts will das BMEL das Verursacherprinzip stärken, die Daten bezüglich Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten, eine größere Flexibilität ermöglichen, um zum Beispiel den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln, die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene detaillierter und besser regeln und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglichen, bestehende Vorschriften harmonisieren, den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden, die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken.

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20230504_001

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