Anzeige

EU-Kommission fordert Zypern auf, kommunales Abwasser ordnungsgemäß zu behandeln

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Zypern zu übermitteln, weil das Land nach Auffassung der Kommission dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. März 2020 im Zusammenhang mit der unzulänglichen Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht umgehend und wirksam nachgekommen ist. Der Gerichtshof hatte in seinem Urteil festgestellt, dass Zypern in 31 Gemeinden nicht dafür gesorgt hat, dass das gesamte kommunale Wasser gesammelt oder das in die Kanalisation eingeleitete kommunale Abwasser vor dem Einleiten in Gewässer einer geeigneten Behandlung unterzogen wird. Um dem Urteil nachzukommen, verpflichtete sich Zypern, Kanalisationsnetze oder neue Kläranlagen für alle Gemeinden zu errichten. In zwei Gemeinden wurden Fortschritte erzielt, und kommunales Abwasser wird dort nun gesammelt und behandelt. Die übrigen 29 Gemeinden kommen den EU-Vorschriften jedoch noch immer nicht nach, so die Kommission. Mit den Bauarbeiten wurde lediglich in 13 Gemeinden begonnen (bis Ende 2023 wird mit der Einhaltung der Vorschriften gerechnet); die anderen 16 Gemeinden werden dagegen voraussichtlich erst 2029 den Vorschriften entsprechen. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an Zypern, in dem sie dem Land eine Frist von zwei Monaten einräumt, um Abhilfe zu schaffen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union erneut mit dem Fall zu befassen und die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Zypern vorzuschlagen.

Webcode

20230420_001

Zurück