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Verbände einig: Erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie verankern

Sieben Verbände der Wasserwirtschaft und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Positionierung für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, eine erweiterte Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie zu verankern. Insbesondere mit Blick auf die anstehenden Beratungen des Umweltministerrates zur Kommunalabwasserrichtlinie, aber auch die laufenden Beratungen im Bundesrat, fordern die Verbände Bund und Länder mit diesem kurzen gemeinsamen Papier auf, sich für diesen Vorschlag einzusetzen. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie sollen die Verursacher von Schadstoffeinträgen erstmals auch finanziell in die Pflicht genommen und Anreize geschaffen werden, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden. Das Prinzip der Herstellerverantwortung ist im europäischen Recht bereits fest etabliert und soll jetzt auch in geeigneter Weise im Wasserrecht umgesetzt werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: „Sowohl für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die energetische Bilanz der Abwasserreinigung ist es wesentlich besser, Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden, oder zumindest Einträge zu minimieren, anstatt hochverdünnte Schadstoffe später mit technisch aufwändigen Verfahren vor dem Eintrag in die Gewässer zu reduzieren. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht daher zu Recht vor, dass Hersteller bestimmter Stoffgruppen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für die vierte Reinigungsstufe zu tragen haben. Damit wählt die Kommission anstelle ordnungsrechtlicher Verbote bewusst ein umweltökonomisches Anreizsystem.”

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20230314_002

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