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Thüringen: Neue Verordnung zur Rohwassereigenkontrolle

Eine am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Verordnung zur Rohwassereigenkontrolle ermöglicht in Thüringen sowohl eine bessere Kontrolle der Grundwasser-Qualität als auch eine verbesserte Information zu den verfügbaren Wassermengen. Als Rohwasser gilt unbehandeltes, natürliches Wasser, wie beispielsweise im Grundwasser, in Fließgewässern und in Talsperren. Zu bisher etwa 230 Messstellen, mit denen regelmäßig die Qualität des Grundwassers überprüft wird, kommen jetzt Messdaten von rund weiteren 1265 Entnahmestellen der Wasserversorger hinzu. Diese Versorger werden regelmäßig Untersuchungsergebnisse zur Qualität des Rohwassers an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) übermitteln. Das erlaubt ein intensiveres Monitoring und schafft eine verlässlichere Datengrundlage für mögliche neue Wasserschutzgebiete. Die Datenbereitstellung durch die Wasserversorgungsunternehmen wurde in einem intensiven, kooperativen Prozess mit Wasserversorgern und dem Gemeinde- und Städtebund abgestimmt Zudem sind durch die Verordnung alle verpflichtet, die Rohwasser direkt entnehmen (zum Beispiel Wasserversorgungsunternehmen, Industrie, Landwirtschaft), die entnommenen Wassermengen zu messen und ab 2024 jährlich an das TLUBN zu melden. Auf dieser Datenbasis können die verfügbaren Wasserreserven in den Regionen besser ermittelt werden.

Webcode

20230105_010

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