Anzeige

Einigung zum Sedimentmanagement in der Nordsee

Die Staats- und Senatskanzleien, die Wirtschafts- und Umweltminister aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie der Bund, vertreten durch den Präsidenten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben sich am 20. Dezember 2022 hinsichtlich des Sedimentmanagements auf ein gemeinsames weiteres Vorgehen verständigt. Im Vordergrund standen für die Beteiligten die gemeinsame Verantwortung für die Tideelbe, das Weltnaturerbe Wattenmeer, die Bewirtschaftung der Oberflächen-, Küsten- und Meeresgewässer ebenso wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Seehäfen, insbesondere des Hamburger Hafens als national bedeutsame Infrastruktur. Diese Verantwortung umfasst ein nachhaltiges, ökologisches und anpassungsfähiges Sedimentmanagement, um die Tideelbe in Zeiten des Klimawandels sowohl als Wasserstraße effektiv zu unterhalten als auch den von ihr getragenen Lebensraum mit seinen wichtigen ökologischen Funktionen zu bewahren, wie die Länder gemeinsam feststellten. Der Hamburger Hafen als national bedeutsamer Wirtschaftsstandort soll auch zukünftig für größere Schiffe erreichbar sein. Dazu ist es erforderlich, die Elbe herab- und hinaufgespülte Sedimente zu entfernen, um die erforderliche Tiefe zu gewährleisten. Gegenwärtig werden viele dieser Sedimente unmittelbar vor dem Hamburger Hafen auf Höhe Neßsand wieder abgelagert. Sie gelangen dadurch sehr rasch wieder in den Hafen, wo sie wiederum ausgebaggert werden müssen. Die zahlreichen Umlagerungsvorgänge sind ökologisch äußerst nachteilig. Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie den Bund eint das Interesse, eine längerfristige Lösung zu finden, die nautisch sinnvoll sowie naturschutzfachlich möglich ist und Kreislauf-Umlagerungen soweit wie möglich beendet. Zunächst soll neben den bisherigen Verbringstellen eine erhöhte Menge von Sediment in der Nordsee (Tonne E3) verbracht werden. Die kurzfristige Beantragung und Durchführung dieser Maßnahme erfolgt, bis eine reguläre Folgegenehmigung durch Schleswig-Holstein ab Mitte des kommenden Jahres ergeht. Diese Lösung soll die Verbringung im Bereich der Außenelbe zunächst ersetzen. Es ist das erklärte Ziel, Verbringstellen zu schaffen, die sich noch weiter in der Nordsee befinden. Dafür sind mehrere Optionen (AWZ, Tiefwasserreede) konkret benannt, die mit den zuständigen Behörden des Bundes gemeinsam verfolgt werden. Diese Lösung kann nach Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen mittelfristig in Umsetzung kommen und stellt eine längerfristige Lösung dar; aufgrund der derzeitig absehbaren Erfordernisse kann dies voraussichtlich ab 2025 der Fall sein.

Webcode

20221221_002

Zurück