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Nachweiserbringung für KRITIS jetzt digital möglich

Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mindestens alle zwei Jahre nachweisen, dass IT-Systeme, Komponenten und Prozesse, die für den Betrieb elementar sind, nach dem Stand der Technik abgesichert sind. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat das BSI jetzt die Nachweiserbringung digitalisiert. Somit können Nachweise zu rund 2000 Kritischen Infrastrukturen durch die KRITIS-Betreiber über das Verwaltungsportal Bund beim BSI eingereicht werden. Mit dem Go-Live des Projekts wird die Nachweiserbringung für die Betreiber einfacher und bequemer. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, authentifizieren sich KRITIS-Betreiber mit dem bundesweit einheitlichen ELSTER-Unternehmenskonto und können sensible Daten sicher an das BSI übermitteln. Verschlüsselte Datenübertragung und automatisierte Versandbestätigung vereinfachen den Prozess. Die Betreiber übermitteln dem BSI mithilfe von Nachweisdokumenten die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel. Das BSI prüft anschließend, ob ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI kann die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Sicherheitsmängel verlangen.

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