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NRW genehmigt Absenkung der gesetzlichen Mindestwasserführung in der Ruhr

Aufgrund der langen Trockenheit hat das Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen Mitte September die Absenkung der gesetzlichen Mindestwasserführung bis Ende Oktober dieses Jahres genehmigt. Dies berichtet der zuständige Ruhrverband. Die niedrigeren Grenzwerte sollen helfen, den Wasservorrat in den Talsperren länger bewirtschaften zu können. Mit nur 120 Millimetern Niederschlag, 57 Prozent weniger als im langjährigen Mittel, war der Sommer 2022 der mit Abstand trockenste, der im Ruhreinzugsgebiet je verzeichnet wurde. Im August fielen sogar gerade einmal 15 Prozent des für diesen Monat üblichen Niederschlags. Zur Aufrechterhaltung der Mindestwasserführung in der Ruhr mussten die Talsperren des Ruhrverbands daher in den drei Sommermonaten durchschnittlich 15,5 Kubikmeter Wasser pro Sekunde an das Flusssystem abgeben - das Achtfache dessen, was ihnen im selben Zeitraum zufloss. Als Folge dieser hohen Abgaben lag der Gesamtfüllstand aller Talsperren am 31. August bei nur noch bei 69,3 Prozent vom Vollstau und damit gut neun Prozent unter dem langjährigen Mittel. Mit der befristeten Genehmigung darf der durchschnittliche Abfluss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen auf der Gewässerstrecke ab dem Pegel Hattingen bis zur Ruhrmündung nie niedriger sein als 12,0 (statt 15,0) Kubikmeter pro Sekunde und nie niedriger als 6,5 (statt 8,4) Kubikmeter pro Sekunde am Pegel Villigst. Der niedrigste Tageswert darf dabei 10,0 (statt 13,0) Kubikmeter pro Sekunde auf der Gewässerstrecke ab dem Pegel Hattingen bis zur Ruhrmündung und 5,5 (statt 7,5) Kubikmeter pro Sekunde in Villigst nicht unterschreiten. Der Ruhrverband kann mit dieser Maßnahme eine Einsparung von bis zu knapp 260 000 Kubikmetern Wasser pro Tag erreichen. Schon in den Jahren 2018 bis 2021 hat das NRW-Umweltministerium dem Ruhrverband wiederholt per Ausnahmegenehmigung gestattet, die gesetzlichen Mindestabflüsse temporär abzusenken und so die Wasservorräte in den Talsperren zu schonen. Der Ruhrverband musste dafür jedes Mal einen entsprechenden Antrag stellen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Häufung von langen Trockenphasen hält es der Ruhrverband für einen zukunftssicheren und klimaresilienten Betrieb des Talsperrensystems notwendig, dass die im Ruhrverbandsgesetz verankerten Grenzwerte zur Mindestwasserführung in der Ruhr grundsätzlich niedriger angesetzt werden, damit die Talsperrensteuerung künftig flexibler gestaltet werden kann. Der Ruhrverband und das NRW-Umweltministerium haben im Jahr 2021 gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) die Grundlagen für dieses Vorhaben erarbeitet. Unter anderem wurden die per Ausnahmegenehmigung ermöglichten Absenkphasen von umfassenden Monitoringprogrammen begleitet, die keine Hinweise auf negative Veränderungen der Gewässergüte erkennen ließen. Die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Ruhrverbandsgesetzes wurden damit geschaffen.

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20220912_001

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