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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Staatsanwaltschaft Koblenz leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 4. August 2021 Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli 2021 im Ahrtal aufgenommen. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen. Im Zuge der Katastrophe kam zu massiven Überschwemmungen. Durch die tragischen Ereignisse fanden rund 140 Menschen den Tod, über 700 Menschen wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat versucht, aus den ihr zugänglichen Quellen die Ereignisse am 14./15. Juli vorläufig nachzuvollziehen. Hieraus hätte sich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14. Juli spätestens ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären. Dies - so der Anfangsverdacht - dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein. Der Anfangsverdacht erstreckt sich weiterhin darauf, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen (mit)ursächlich geworden ist. Das Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung gegebenenfalls im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen -richtet sich zunächst gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Das Verfahren richtet sich gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte. Die Staatsanwaltschaft weist eindrücklich darauf hin, dass hinsichtlich der Beschuldigten die Unschuldsvermutung besteht.

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20210806_004

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