Anzeige

Strengere Vorgaben für Abgase aus Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen

Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2021 schärfere Grenzwerte für Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen beschlossen. Betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Zugleich sinken künftig die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid. Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits mit Maßgaben zugestimmt, die nun vom Bundestag übernommen wurden. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Verordnung verbindet die Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit der Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen. Insgesamt sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums etwa 580 Großfeuerungsanlagen in Deutschland betroffen.

Webcode

20210616_005

Zurück