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EU-Kommission: Klage gegen Slowenien wegen Versäumnissen bei der Behandlung von Abwasser

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Slowenien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichteinhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Richtlinie 91/271/EWG) zu verklagen. Slowenien hätte gemäß den Abmachungen aus dem Beitrittsvertrag seit 2016 die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vollständig erfüllen müssen. Vier Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern (Ljubljana, Trbovlje, Koèevje und Loka) erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht, da kommunales Abwasser, das in die Kanalisation gelangt, vor seiner Einleitung in Gewässer nicht ausreichend behandelt wird. Darüber hinaus erfüllen die Gemeinden Koèevje, Trbovlje und Loka nicht die zusätzlichen Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf empfindliche Gebiete, da kommunales Abwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, vor der Einleitung in diese Gebiete keiner weitergehenden Behandlung unterzogen wird. Die Kommission übermittelte den slowenischen Behörden im Februar 2017 ein Aufforderungsschreiben und im Jahr 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Obwohl die slowenischen Behörden Überwachungsdaten weitergeleitet haben, um die Einhaltung der Richtlinie nachzuweisen, kommt die Kommission aufgrund der darin festgestellten Mängel und Lücken zu dem Schluss, dass die Behörden die Einhaltung der Vorschriften für die genannten Gemeinden nicht nachgewiesen haben. Daher erhebt die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Slowenien.

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20210218_001

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