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EU-Kommission legt Leitfaden für Umweltziele in den nationalen Aufbauplänen vor

Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für die Umsetzung der Umweltziele im EU-Aufbauprogramm NextGenerationEU vorgelegt. Sämtliche Investitionen und Reformen der Mitgliedstaaten müssen sich am Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen” (do no significant harm) orientieren. Die Regierungen müssen also sicherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von Umweltzielen nicht behindern. Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen. Die Aufbau- und Resilienzfazilität, die das Europäische Parlament Anfang Februar 2021 gebilligt hat, wird 672,5 Milliarden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten bereitstellen. Der neue Leitfaden soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sicherzustellen, dass alle Investitionen und Reformen, die sie zur Finanzierung durch den EU-Aufbaufonds vorschlagen, die Umweltziele der EU im Sinne der Taxonomie-Verordnung nicht wesentlich beeinträchtigen.

Webcode

20210212_003

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