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Bund der Steuerzahler NRW ruft zu Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheide 2021 auf

Der Bund der Steuerzahlen NRW ruft alle Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich gegen ihren Abwassergebührenbescheid 2021 zu wehren. Der Bund der Steuerzahler kritisiert zweierlei: Bei der Kalkulation der Abwassergebühren werde von den meisten Kommunen ein zu hoher Zinssatz zugrunde gelegt. Und bei der Abschreibung werde nach Wiederbeschaffungszeitwerten statt nach den niedrigeren Anschaffungswerten gerechnet. Ein diesbezüglicher Musterprozess sei beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig (Az. 9 A 1019/20). Der Steuerzahlerbund erwartet eine Entscheidung noch im Jahr 2021. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen weist die Kritik zurück: „Die Entsorgung des Abwassers zählt zu den zentralen Elementen der kommunalen Daseinsvorsorge. Vorwürfe, die Städte und Gemeinden würden bei der Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus sein, entbehren jeder Grundlage. Bau und Betrieb von Kanalnetzen sind aufwendig. Ihre Finanzierung muss verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Darum orientieren sich Städte und Gemeinden bei der Kalkulation von Abwassergebühren an gemittelten Zinswerten, die den Durchschnitt der vorangegangenen 50 Jahre abbilden. Dieses Verfahren vermeidet kurzfristige Schwankungen und ermöglicht Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Städte und Gemeinden. Die Rechtsprechung hat durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stehen, wonach das Gebührenaufkommen die Kosten für Betrieb und Bau der Anlage nicht überschreiten darf.”

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20210121_003

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