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Raumordnungsplanung und Hochwasserrisikomanagement verknüpfen

Das Bundesinnenministerium hat einen länderübergreifenden Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) in die Verbändeanhörung gegeben. Mit dem Entwurf wird der seit längerem erwartete Schritt zu einer besseren Einbindung der Raumordnungsplanung in die Planungen des Hochwasserschutzes als Teil des Hochwasserrisikomanagements unternommen, was seitens der DWA sehr begrüßt wird. Auf der anderen Seite darf aber die wasserwirtschaftliche Daseinsvorsorge durch die Raumordnungsplanung nicht unangemessen erschwert werden. Viele abwassertechnische Anlagen sind Teil der Kritischen Infrastruktur. Nach dem vorliegenden Entwurf dürften sie in Überschwemmungs-, Risiko- und Küstengebieten grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Aus technischen Gründen ist es oftmals aber erforderlich, Kläranlagen oder Teile des Kanalnetzes in tiefliegenden und gewässernahen Bereichen und damit in Überschwemmungsgebieten zu errichten. Als entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen sieht die DWA nicht die Zuordnung zur Kritischen Infrastruktur, sondern ihre „Verwundbarkeit” und das Risiko für Schäden. Das Merkblatt DWA-M 103 „Hochwasserschutz für Abwasseranlagen” gibt hierzu wichtige Hinweise.

Webcode

20201111_001

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