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Vertragsverletzungsverfahren: Deutschland muss bei Anerkennung von Berufsqualifkationen nachbessern

Deutschland soll seinen Verpflichtungen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen nachzukommen. Eine entsprechende Aufforderung kam am 30. Oktober 2020 von der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission meint, Deutschland, wie auch Zypern, Malta und die Slowakei, würden die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht einhalten. Diese Vorschriften vereinfachen die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Ländern, wodurch es Berufsangehörigen erleichtert wird, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten. Zur Umsetzung in Deutschland hat die Kommission Bedenken, ob die regionalen Umsetzungsvorschriften der Bundesländer in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr bei Ingenieurleistungen und die Anerkennung von Ingenieuren für Niederlassungszwecke mit der Richtlinie übereinstimmen. Sie hat darüber hinaus festgestellt, dass Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in sektorspezifische Rechtsvorschriften (Berufe in den Bereichen Gesundheit, Handwerk und Architektur) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Die EU-Kommission übersendete daher eine „mit Gründen versehene Stellungnahme”, die zweite Stufe in Vertragsverletzungsverfahren. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Ergreift Deutschland binnen zwei Monaten keine angemessenen Maßnahmen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

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20201030_003

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