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Landkreise schränken Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen ein

Die Flüsse und Bäche im Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachen) führen viel zu wenig Wasser. Die Landkreisverwaltung untersagte daher ab dem 7. August 2020 das Abpumpen von Wasser aus allen Flüssen und Bächen im Kreisgebiet bis zum 31. August 2020, um die Gewässer und den Wasserhaushalt zu schützen. Das gilt auch für die Privathaushalte oder Gewerbe, die derzeit eine gültige Erlaubnis durch den Landkreis haben. In begründeten Fällen erteilt die Untere Wasserbehörde eine Ausnahme, etwa, wenn eine gewerbliche Existenz bedroht ist. Der Landkreis Wolfenbüttel überwacht die Einhaltung des Wasserentnahmeverbots. Verstöße dagegen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Im Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) war Entnahme von Wasser aus Fließgewässern zweiter und dritter Ordnung bereits seit dem 30. Juli bis zum 31. August 2020 untersagt. Ausnahmen sind hier Mittellandkanal und Stichkanal, da die beiden Kanäle wegen ihrer Größe und Bedeutung als einzige Gewässer im Kreisgebiet zu Gewässern erster Ordnung zählen. Es ist anzunehmen, dass bundesweit auch an anderen Stellen Beschränkungen der Wasserentnahme in Kraft sind. Beispielsweise hat bereits Mitte Mai die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis (Baden-Württemberg) wegen der geringen Wasserführung der Bäche und Flüsse in diesem regenarmen Jahr die Wasserentnahme verboten.

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20200807_001

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