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EU-Kommission fordert Belgien mit Nachdruck auf, seine Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat zu schützen

Die EU-Kommission fordert Belgien nachdrücklich zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie auf. Im Februar2014 wurde ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt, in dem auf Mängel des Nitrat-Aktionsprogramms (PGDA 3) für die Wallonische Region bei der Verhütung der Wasserverschmutzung hingewiesen wurde. Trotz Anzeichen für eine Verbesserung der Grundwasserqualität und des Erlasses neuer Maßnahmen seit der Einleitung des Verfahrens im Jahr 2013 wurde im November 2019 ein zweites Aufforderungsschreiben übermittelt, in dem nicht nur auf die anhaltenden Mängel des PGDA 3 hingewiesen wurde, sondern auch auf die Umsetzung der Ausnahmeregelung für die Flämische Region, in der die tatsächlich ausgebrachten Mengen in vielen Fällen erheblich über den zulässigen Höchstmengen lagen. Für die Wallonische Region wurde in der Antwort auf das Aufforderungsschreiben auf die laufenden Diskussionen über die Änderung des PGDA 3 verwiesen; weder wurden die von der Kommission festgestellten Mängel (betreffend Sperrzeiten, Ausbringung von Dung auf geneigten Flächen, Registrierung der auf dem Land ausgebrachten Düngemittelmenge usw.) angemessen aufgegriffen noch der genaue Zeitplan für die Annahme des überarbeiteten PGDA angegeben. In ihrer Antwort auf das Aufforderungsschreiben sagten die Behörden der Flämischen Region zu, ihre Rechtsvorschriften zu überarbeiten und die gewährte Ausnahmeregelung einzuhalten. Obwohl die Überarbeitung der Rechtsvorschriften offenbar kürzlich abgeschlossen wurde, muss der überarbeitete Wortlaut der Kommission erst noch förmlich mitgeteilt werden, die dann prüft, ob die flämischen Vorschriften nach der Überarbeitung voll und ganz mit der Ausnahmeregelung vereinbar sind. Daher erhält Belgien in der mit Gründen versehenen Stellungnahme drei Monate Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

Webcode

20200702_002

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