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EU-Kommission: Bulgarien, Frankreich, Polen, und Tschechien sollen EU-Abwasservorschriften einhalten

Die EU-Kommission fordert Bulgarien, Frankreich, Polen und Tschechien nachdrücklich auf, die angemessene Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sicherzustellen. Bei Gemeinden mit mindestens 2000 Einwohnern müssen bei der Behandlung nicht nur feste Stoffe beseitigt, sondern auch organische Stoffe abgebaut werden. Bulgarien hat es versäumt, so die EU-Kommission, 48 große Gemeinden mit einer Kanalisation auszustatten, in 69 großen Gemeinden sicherzustellen, dass in die Kanalisation eingeleitetes kommunales Abwasser angemessen behandelt wird, und in 71 großen Gemeinden dafür zu sorgen, dass kommunales Abwasser, das in die Kanalisation und anschließend in empfindliche Gebiete eingeleitet wird, einer weitergehenden Behandlung unterzogen wird. Die Frist für alle diese Gemeinden lief am 31. Dezember 2010 aus. In Tschechien betreffe der Fall das Versäumnis von 425 Gemeinden, eine Kanalisation bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass das in die Kanalisation eingeleitete kommunale Abwasser einer angemessenen Behandlung unterzogen wird. Die Frist für alle diese Gemeinden lief am 31. Dezember 2010 aus. Trotz einiger Fortschritte sei in naher Zukunft nicht mit einer vollständigen Umsetzung zu rechnen. Frankreich erfülle die Verpflichtungen aus der Richtlinie nach wie vor in großem Umfang nicht, da 169 Gemeinden Abwasser in normale oder in empfindliche Gebiete ableiteten. Trotz einiger Fortschritte sei in naher Zukunft nicht mit einer vollständigen Umsetzung zu rechnen. In Polen verfügten 1183 Gemeinden über keine Kanalisation für kommunales Abwasser. Darüber hinaus werde in 1282 Gemeinden in die Kanalisation eingeleitetes kommunales Abwasser vor der Ableitung keiner angemessenen Behandlung unterzogen. Polen habe nicht sichergestellt, dass in 426 Gemeinden kommunales Abwasser, das in die Kanalisation eingeleitet und in empfindliche Gebiete abgeleitet wird, einer strengeren Behandlung unterzogen wird. Daher hat die Kommission im Mai 2020 beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die betreffenden Länder zu richten, die nun vier Monate Zeit haben, um Abhilfe zu schaffen. Sollten die Länder keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

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20200514_006

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