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EU-Rat: Neue Vorschriften zur Wiederverwendung von Wasser verabschiedet

Die EU leitet neue Schritte gegen das Risiko von Wasserknappheit bei der landwirtschaftlichen Bewässerung ein. Der Rat hat am 8. April 2020 im schriftlichen Verfahren eine Verordnung angenommen, die die Verwendung von behandeltem kommunalem Abwasser (aufbereitetem Wasser) für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern soll. Die Regeln sollen in Europa zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Die Verordnung, die den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entspricht, soll die Verfügbarkeit von Wasser verbessern und Anreize für eine effizientere Wassernutzung schaffen. Wenn sichergestellt wird, dass insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung steht, können Ernteausfälle und Lebensmittelknappheit vermieden werden, so die EU in einer Pressemitteilung. Da geografische und klimatische Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, kann ein Mitgliedstaat auch entscheiden, dass der Einsatz von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung in manchen Landesteilen oder im gesamten Land nicht zweckmäßig ist. Die Verordnung noch vom Europäischen Parlament angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

Webcode

20200408_001

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