Anzeige

Bundesregierung: Keine Schließung von Kunstrasenplätzen

Die Bundesregierung plant kein Sonderprogramm zur Mitfinanzierung der Ersatzinvestitionen, falls Kunstrasenplätze künftig nicht weiter genutzt werden können. Das geht aus der Antwort der Regierung (Bundestags-Drucksache 19/15610) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage auf Medienberichte verwiesen, wonach ein von der Europäischen Union geplantes Verbot von Mikroplastik die Kunstrasenplätze tausender Amateur-Fußballvereine bedrohen könne, da von 2022 an das Gummi-Granulat, das auf diesen Plätzen verwendet wird, nicht mehr zulässig sein solle. In der Antwort verweist die Bundesregierung auf eine Stellungnahme der Europäische Chemikalienagentur ECHA vom 25. Juli 2019. Eine Schließung von Kunstrasenplätzen sei demnach nie vorgesehen gewesen, heißt es in der Antwort. Was den von der AfD-Fraktion erfragten Eintrag von Gummigranulat „von deutschen Kunstrasenplätzen in die Weltmeere” angeht, so schreibt die Regierung: Obwohl hierzu keine konkreten Zahlen vorlägen, bestehe dennoch Handlungsbedarf, da bekannt sei, dass ein Austrag von Gummigranulat aus Kunstrasenplätzen erfolge. Das Ziel der Bundesregierung sei es, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt und damit auch in die Weltmeere generell zu minimieren. Sie setze sich daher in vielen Produktbereichen für die Vermeidung von Mikroplastik ein. Um den Austrag von Mikroplastik aus Kunstrasenplätzen zu reduzieren, lägen bereits konkrete Empfehlungen für Sportvereine vor, heißt es in der Antwort weiter. So könnten beispielsweise technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden wie etwa die Installation von Auffangsystemen. Außerdem könnten die Plätze bei Bedarf mit mineralischen oder organischen Füllstoffen aufgefüllt werden.

Webcode

20200106_005

Zurück