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Vergaberecht: neue EU-Schwellenwerte

Zum 1. Januar 2020 gelten neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die neuen Zahlen wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 279) veröffentlicht: 5 350 000 Euro für Bauaufträge (bislang 5 548 000 Euro), 5 350 000 Euro für Konzessionen (bislang 5 548 000 Euro), 214 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (bislang 221 000 Euro), 139 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bislang 144 000 Euro), 428 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (bislang 443 000 Euro), 428 000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (bislang 443 000 Euro).

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20191216_003

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