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Bundeskabinett beschließt Entwurf des Klimaschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vorsieht. Damit gibt das Land sich einen verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Auch das Ziel, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird, wird erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal gesetzlich verbindlich vor, wie viel Kohlendioxid jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr überwacht, ob ein Bereich zu viel Kohlendioxid ausstößt - und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums sorgt so das Klimaschutzgesetz dafür, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (- 55 Prozent Kohlendioxid im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird. Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden. Das Bundeskabinett beschloss außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September 2019 beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Das Programm enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht.

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20191009_003

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