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EU-Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung des Urteils wegen Verstoßes gegen EU-Nitratvorschriften auf

Die Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Deutschland übermittelt, in dem sie das Land dazu auffordert, einem Urteil des europäischen Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen (Nitrat-Richtlinie). Wie im Dezember 1991 beschlossen, müssen Mitgliedstaaten gemäß dem EU-Recht Pläne ausarbeiten und Maßnahmen zur Verringerung der durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen verursachten Gewässerverschmutzung durchführen. Im Oktober 2013 hatte die Kommission Deutschland ein Aufforderungsschreiben übermittelt, in dem sie Bedenken wegen der Nichteinhaltung verschiedener Verpflichtungen aus der Richtlinie, insbesondere in Bezug auf empfindliche Gebiete, vorbrachte. Im Juli 2014 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme, und da die Antwort die Kommission weiterhin nicht zufriedenstellte, rief sie im April 2016 den Gerichtshof an. Am 21. Juni 2018 stellte der Gerichtshof fest, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat, indem es ein Aktionsprogramm, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hatten, nicht überarbeitet hat (Az. C-543/16). Die Folgemaßnahmen Deutschlands haben die vom Gerichtshof festgestellten Mängel, die unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen umfassen, nicht vollständig behoben. Da Deutschland - wie vom Gerichtshof im letzten Jahr festgestellt - noch immer gegen die Nitrat-Richtlinie verstößt, hat die Kommission beschlossen, gemäß Artikel 260 ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln, in dem Deutschland aufgefordert wird, dem Urteil nachzukommen.

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20190725_002

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