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Förderung für energiewirtschaftliche Forschungsprojekte

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland können die Förderung von Projekten für die Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium beantragen. Insbesondere Start-ups sowie andere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Gefördert wird angewandte Forschung, Entwicklung und Demonstration von Energietechnologien in einem oder mehreren der folgenden Forschungsbereiche: Energienutzung, Energiebereitstellung, Systemintegration und Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende. In der Ausschreibung (Bundesanzeiger vom 18. Oktober 2018) wird verschiedentlich die Wasserwirtschaft erwähnt: Unter „Energiebereitstellung” werden unter anderem Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie genannt. Als förderfähig werden auch Projekte zur energieeffizienten Aufarbeitung von Rohwasser sowie industriellen und kommunalen Abwässern, Wärmerückgewinnung aus Abwässern, Abwasserförderung aufgeführt, ebenso die Nutzung und Aufarbeitung von Industrie- und Bioreststoffen und -abfällen. Zum Bereich „Wasserkraft” heißt es: „Technische Neuerungen und die Modernisierung von Turbinen und Generatoranordnung können insbesondere den Wirkungsgrad und die Verfügbarkeit verbessern. Parallel steigen auch die ökologischen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung. Technische Innovationen können hier einen substanziellen Beitrag leisten, auf diese Anforderungen angemessen zu reagieren.”

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20181024_001

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