Anzeige

Dietrich Ruchay gestorben

Am 30. Juni 2017 starb im Alter von 79 Jahren der frühere Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung „Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten” im Bundesumweltministerium Dr.-Ing. E. h. Dietrich Ruchay. Ruchay gehörte von 1990 bis 2003 dem DWA-Vorstand an. Dort hat er mit seinem großen Sachverstand viele positive Impulse für die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz gegeben. Er war immer offen für einen konstruktiven Dialog. Der gebürtige Kölner hatte an der RWTH Aachen Bauingenieurwesen studiert und danach ein Referendariat absolviert. Berufliche Stationen führten ihn in das Regierungspräsidium Düsseldorf, das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (hier war er für Gewässerschutz und Abwasserentsorgung zuständig), das Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen (hier war er Präsident), das nordrhein-westfälische Umweltministerium (als Abteilungsleiter Wasserwirtschaft) und schließlich ins Bundesumweltministerium, wo er von 1987 bis 2003 Leiter der oben genannten Abteilung WA war. Von seinen vielen ehrenamtlichen Funktionen sind neben seinem Engagement im DWA-Vorstand besonders zu erwähnen, dass er langjährig Präsident des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) und Mitglied des Präsidiums des DIN war. Für seine großen Verdienste um die Normung wurde Dietrich Ruchay im Juni 2012 in den Waldemar-Hellmich-Kreis, den Ehrensenat des DIN, berufen. Die Ehrendoktorwürde wurde ihm 1991 von der RWTH Aachen verliehen. Seinem unermüdlichen beruflichen Einsatz ist die Ausgestaltung des deutschen Wasserrechts und die Entstehung eines eigenen Bodenschutzrechtes zu verdanken. Ihm gelang auch die Weiterentwicklung des Abfallbeseitigungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. In Europa war er maßgeblich am Aufbau eines zukunftsweisenden europäischen Regelwerks für den Umweltschutz beteiligt. Herausragend sind hier die Wasserrahmenrichtlinie und die Abfallrichtlinien. Die DWA wird ihrem früheren Vorstandsmitglied ein ehrendes Andenken bewahren.

Webcode

20170714_011

Zurück