In Baden-Württemberg ist zum 1. Januar 2014 ein neues Wassergesetz in Kraft getreten (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2013, Nr. 17, S. 389). Das Gesetz ist modernisiert und führt bestehende Regelungen fort. So stärkt es beispielsweise die Schutzzonen am Gewässerrand, denn der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Umfeld von fünf Metern ist nun verboten. Zudem wurden die Vorgaben für die Nutzung der Wasserkraft und der Geothermie modernisiert. Download im Internet:
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