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EuGH: Griechenland wegen Nitratverunreinigungen verurteilt

Griechenland wird wegen verspäteter Umsetzung des Unionsrechts zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 3,5 Millionen Euro verurteilt (Az. C 298/19). Der Europäische Gerichtshof hatte die Vertragsverletzung Griechenlands erstmals in einem Urteil von 2015 festgestellt. Bei der Überprüfung der Durchführung des Urteils von 2015 hat die EU-Kommission festgestellt, dass den Anforderungen des Urteils aus ihrer Sicht noch nicht nachgekommen worden ist. Daher beschloss sie am 11. April 2019, erneut eine Vertragsverletzungsklage zu erheben, um beim Europäischen Gerichtshof zu beantragen, diesen Mitgliedstaat zur Zahlung eines Zwangsgeldes und eines Pauschalbetrags zu verurteilen. Nachdem Griechenland am 24. April 2019 einen interministeriellen Erlass angenommen hatte, hat die Kommission jedoch festgestellt, dass Griechenland alle zur Durchführung des Urteils erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, und beschlossen, ihre Klage nur hinsichtlich des Antrags auf Zahlung eines Pauschalbetrags aufrechtzuerhalten. Der Gerichtshof stellte nun fest, dass Griechenland gegen seine Pflicht zur Durchführung des Urteils von 2015 verstoßen hat, da dieser Mitgliedstaat nach Ablauf der von der Kommission gesetzten Frist (5. Dezember 2017), nicht alle zur Durchführung des Urteils erforderlichen Maßnahmen erlassen hatte. Diese Maßnahmen wurden nämlich erst nach Annahme des interministeriellen Erlasses ergriffen, der am 3. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Der Gerichtshof stellt ferner fest, dass die Verurteilung Griechenlands zur Zahlung eines Pauschalbetrags gerechtfertigt ist, weil keines der in der Richtlinie vorgesehenen Aktionsprogramme innerhalb der gesetzten Frist angenommen worden ist.

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20200316_001

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