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Umgang mit Schiffsabwässern in Häfen

Eine „Technische Handreichung für die Behandlung von Schiffsabwässern in Häfen im Abwassersondergebiet Ostsee nach MARPOL Anlage IV” steht auf der Seite der zwischenstaatlichen Kommission zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum HELCOM zur Verfügung. Die von HELCOM herausgegebene „Technical Guidance” wurde im Auftrag des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom Prüf- und Entwicklungsinstitut für Abwassertechnik an der RWTH Aachen e. V. (PIA) erstellt. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Fahrgastschiffe, die mehr als zwölf Passagiere befördern, Abwässer in Hafenauffangeinrichtungen abgeben müssen. Wenn der Anteil an Stickstoff um 70 Prozent und an Phosphor um 80 Prozent durch eine Behandlung an Bord reduziert wird, darf in die See eingeleitet werden. Die technische Handreichung richtet sich an Hafenbetreiber, lokale Verwaltungen, sowie kommunale Abwasserunternehmen und Reeder, um entsprechend den IMO-Vorschriften die Abnahme von Schiffsabwässern in Hafenauffangeinrichtungen im Ostseeraum zu unterstützen.

Webcode

20200204_004

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