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Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen

Der Bundesrat hat Ende November der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt. Die Modernisierung hat unter anderem folgende Ziele: eine Mindestvergütung für Auszubildende gewährleisten; die Ausbildung in Teilzeit erleichtern; die höher qualifizierende Berufsausbildung stärken; mehr Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen ermöglichen; das Prüfungswesen flexibilisieren; das Ehrenamt stärken; erwachsene Auszubildende bei der Freistellung für den Schulbesuch mit jugendlichen Auszubildenden gleichstellen und Bürokratie abbauen. Die Novelle tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hofft, mit dem neuen Berufsbildungsgesetz die berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu machen und das duale System zu stärken. Das Gesetz verbessere auch die Karrierechancen von Beschäftigten, die schon länger im Beruf sind und sich weitergebildet haben. In Deutschland gebe es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich höherqualifizierende Berufsbildung und Studium. Das Berufsbildungsgesetz gilt als das „Grundgesetz” der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 1. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich geregelt. Auch die berufliche Fortbildung ist im BBiG geregelt. Das BBiG wurde im Jahr 2005 zuletzt umfassend überarbeitet.

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20191209_003

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