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Schleswig-Holstein: neues Landeswassergesetz vom Landtag beschlossen

Der Kieler Landtag hat am 13. November 2019 in zweiter Lesung das neue Landeswassergesetz für Schleswig-Holstein beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und regelt vom Grundwasserschutz über den Küstenschutz bis hin zum Abwassermanagement alle Fragen zum Umgang mit Wasser in Schleswig-Holstein. Ziel der Überarbeitung des ursprünglichen Landeswassergesetzes von 1960 war es auch, nicht mehr erforderliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften zu streichen. Insgesamt wurde um 30 Prozent der Vorschriften gekürzt, sodass von ca. 160 Paragraphen 113 übrigbleiben. Das neue Gesetz wird in der Struktur an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angepasst. Dadurch wird die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtert. Erneuert wurden unter anderem die Bestimmungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, bei dem verschiedenste Regelungen optimiert wurden. Beispielsweise wird das Land stärker an Warftverstärkungen beteiligt. Das Gesetz regelt auch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten neu. Wasserschutzgebiete können zukünftig nicht mehr nur auf behördliche Veranlassung, sondern auch auf Antrag von Wasserversorgern ausgewiesen werden. Engagierte Wasserversorger sollen so schneller zu Schutzgebieten für ihre Wasserfassungen kommen können. Weitere Schwerpunkte des Gesetzes bilden die Regelungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere angesichts zunehmender Starkregenereignisse, und Nachschärfungen der bundesrechtlichen Regelungen zum Thema Fracking, sodass die Wasserbehörden bei eventuellen Anträgen einen besonders strengen Prüfmaßstab anlegen können.

Webcode

20191118_001

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