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Geplantes Mikroplastikverbot auf Kunstrasenplätzen gilt nicht für Bestandsplätze

In den letzten Monaten sorgte der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Mikroplastik in der Umwelt zu minimieren, für großes Aufsehen - insbesondere bei Sportvereinen, die Kunstrasenplätze unterhalten. Nach einem ressortübergreifenden Fachgespräch, zu dem das für Chemikaliensicherheit zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingeladen hatte, gibt es nun eine Entwarnung: Die Vertreter der Ministerien sind sich einig, dass die ECHA und die Europäische Kommission kein Verbot von Kunstrasenplätzen planen. Ein mögliches Verbot von Mikroplastik als Einstreugranulat in Kunstrasen betreffe nur die Zukunft und bedeute nicht, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch weiterhin den Bau von Kunstrasenplätzen im Rahmen der entsprechenden Landesprogramme, sofern keine Kunststoffgranulate verwendet werden. Dies können Kunstrasenplätze ohne Einstreugranulate oder Kunstrasenplätze mit alternativen Granulaten wie Quarzsand oder Kork sein.

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20190812_004

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