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Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet Landesverordnung zu Bibern

Mecklenburg-Vorpommern bringt noch in diesem Jahr eine Biber-Verordnung auf den Weg. Das kündigte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, am 23. Mai 2019 im Landtag an. Die Verordnung soll die Vergrämung oder Entnahme von Bibern erleichtern. Ausnahmen vom bestehenden Tötungs- oder Schädigungsverbot sollen demnach in bestimmten Fallkonstellationen auch ohne vorherige Einzelfallprüfung und Einzelfallgenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde möglich sein. Einschränkungen werde es in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten geben. „Aus meiner Sicht ist zunächst einmal festzustellen, dass die wachsende Biberpopulation ein absoluter Erfolg des Naturschutzes ist. Der Biber war einst ein sehr weit verbreitetes Säugetier. Vor allem durch die direkte Jagd sind die Biber in Europa und Asien aber fast ausgerottet worden. Nur durch umfangreiche Schutzmaßnahmen vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten konnte der europäische Biber gerade noch rechtzeitig vorm Aussterben gerettet werden”, so Backhaus. Leider müsse man auch feststellen, dass die Zahl der durch den Biber verursachten Konflikte weiter zunimmt, ergänzte er. 2018 seien dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände nach eigenen Angaben rund 1100 Problemstellen gemeldet worden. Dazu gehöre unter anderem die Überschwemmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wegen, Straßen und Bahntrassen durch den Anstau von Gräben und Bächen, aber auch die Schädigung wichtiger Hochwasserschutzanlagen. Zur Beseitigung der Schäden seien nach Angaben der Wasser- und Bodenverbände allein in 2018 Kosten in Höhe von circa 460 000 Euro entstanden. 2014 seien es nach Angaben der Wasser- und Bodenverbände etwa 700 Problemstellen mit einem Schadensvolumen von rund 50 000 Euro gewesen. Geeignete Handlungsoptionen im Konfliktfall sind unter anderem der Einbau von Dammdrainagen („Bibertäuscher”), der Rückbau (auf definierte Höhen) oder Abtrag von Biberdämmen, der Einsatz von Verbissschutzmitteln, die Zäunung gefährdeter (Forst-)Kulturen, die Anlage/Förderung von Gewässerrandstreifen mit Weichhölzern, der Einbau von grabesicheren Materialien in Deichen/Dämmen und in Einzelfällen auch die Vergrämung oder Entnahme von Bibern. Auf Basis der letzten Biber-Revierkartierung, die in den Jahren 2013 bis 2015 durchgeführt wurde, ist der Gesamtbestand des Bibers in Mecklenburg-Vorpommern auf 2300 Tiere geschätzt worden. 2010/2011 waren es noch 1700 Individuen.

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