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Stockholmer Übereinkommen verbietet PFOA, PFOS und Dicofol

Ein globales Verbot von drei problematischen Chemikalien bereitet die Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens zum weltweiten Umgang mit schwer abbaubaren Chemikalien vor. So soll das in der EU bereits seit 2008 nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel Dicofol sowie die Industriechemikalien Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) ab 2020 weltweit nicht mehr eingesetzt werden. Bei PFOA und PFOS wird es für einige Anwendungsbereiche Übergangsfristen bis 2025 geben. PFOA wird bisher für Kunststoffe mit wasserabweisenden Eigenschaften verwendet. Künftig soll es nur noch wenige eng begrenzte Ausnahmen für Feuerlöschschäume, Berufstextilien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, medizinische Textilien und Membranen einiger Industrieverfahren, implantierbare medizinische Geräte, Filmbeschichtungen und zur Halbleiterherstellung geben. Diese Beschränkungen galten bisher auch schon für die EU und Deutschland. Neu ist jedoch, dass nun bis 2025 der Ausstieg erfolgen muss. Für das schon länger in die POP-Liste (POP: persistent organic pollutants) des Übereinkommens enthaltene PFOS wurden fast alle noch erlaubten Ausnahmen gestrichen. Dieser Stoff darf nur noch in Feuerlöschschäumen und bei der Hartverchromung so verwendet werden, dass er nicht in die Umwelt gelangen kann. Er muss ebenfalls bis spätestens 2025 ersetzt sein.

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20190506_001

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