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Schleswig-Holstein: neues Wassergesetz im Kabinett verabschiedet

Das Wassergesetz in Schleswig-Holstein soll geändert werden. Dazu hat die Landesregierung am 26. Februar 2019 im Rahmen einer Kabinettssitzung dem Entwurf des Wasserrechtsmodernisierungsgesetzes zugestimmt. Neben umfassenden Anpassungen an das Bundesrecht und zahlreichen Verschlankungen gibt es einige inhaltliche Neuerungen, die das Gesetz an vielen Stellen im Detail verbessern, so das Landesumweltministerium. So wird beispielsweise die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) einfacher ausgestaltet: Künftig soll eine allgemeingültige Verordnung erlassen werden, die die besonderen Verhaltenspflichten in WSG für alle 37 Schutzgebiete gemeinsam regelt - und nicht wie bisher in einzelnen Schutzgebietsverordnungen, die künftig nur noch die Abgrenzung und Detailregelungen enthalten sollen. Weiterhin werden Wasserversorgungsunternehmen, für die ein WSG ausgewiesen werden soll, stärker einbezogen. Sie sollen in Abstimmung mit dem Umweltministerium die fachlichen Vorarbeiten für ein Verordnungs-Verfahren veranlassen. Die Kosten, die auf die Wasserversorger durch diese Aufgabe zukommen, können von der Wasserabgabe abgesetzt werden. Daneben wird eine landesrechtliche Fracking-Regelung in das Gesetz aufgenommen. Diese stellt ergänzend zu den bundesrechtlichen Restriktionen im Wasserhaushaltsgesetz klar, dass bei eventuellen Fracking-Anträgen der besonders strenge wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz als Beurteilungsgrundlage gilt. Auch die abwasserrechtlichen Vorschriften werden neu formuliert. Hier wird beispielsweise geregelt, dass die Behandlung von Stoffen, die kein Abwasser sind, in Kläranlagen einer wasserbehördlichen Genehmigung bedürfen. Weiterhin wird die verfahrensfreie Möglichkeit der Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken erweitert. Parallel dazu wird es Gemeinden erleichtert, im Rahmen der Ausweisung neuer Baugebiete die Niederschlagswasserbeseitigung stärker zu reglementieren: Angesichts steigender Versiegelung und zunehmender Starkregenereignisse können Gemeinden nun in der Bauleitplanung Maßnahmen zum Niederschlagswassermanagement vorgeben. Das Land setzt sich künftig zudem für die Warftverstärkungen auf den Halligen ein - dies war bisher allein eine örtliche Aufgabe. Auch werden Fragen der Widmung bzw. Umwidmung von Deichen konkreter als bisher geregelt.

Webcode

20190226_003

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