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Brandenburg: für Investitionen im Rahmen der ELER-Förderung zukünftig auch Kosten für Vergabe förderfähig

Für Investitionsvorhaben, die über den EU-Agrarfonds ELER gefördert werden, können auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden. Dies regelt ein Erlass der für Brandenburg und Berlin zuständigen ELER-Verwaltungsbehörde, die unter dem Dach des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums arbeitet. Von der neuen Regelung betroffen sind unter anderem die Förderrichtlinien "Verbesserung Hochwasserschutz" und "Landschaftswasserhaushalt/Gewässersanierung". Hier wird unter dem jeweiligen Richtlinienpunkt: „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung” bei der Bemessung folgende Ergänzung aufgenommen: „Für investive Vorhaben sind Kosten für die Durchführung von Vergabeverfahren zuschussfähig.” Die entstandenen Kosten für das durchgeführte Vergabeverfahren können im Rahmen des Antragsverfahrens im Kostenplan beantragt werden. Diese sind zu den Bedingungen des Fördersatzes der jeweils geltenden Richtlinie förderfähig. Der Erlass gilt nicht rückwirkend.

Webcode

20181120_002

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