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Nordrhein-Westfalen: Entwurf der Landesdüngeverordnung vorgelegt

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat am 30. Oktober 2018 den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung verabschiedet und in die Verbändeanhörung gegeben. Die Landesdüngeverordnung ergänzt die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. Damit werden für Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für Grünland, in der keine Düngung zulässig ist und die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Ziel des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums ist es, dass die Landesverordnung Anfang 2019 in Kraft tritt.

Webcode

20181105_003

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