Anzeige

Neufassung der Kommunalrichtlinie zum 1. Januar 2019 – mehr Förderung auch im Abwassersektor

Das Bundesumweltministerium hat am 1. Oktober 2018 die novellierte Kommunalrichtlinie veröffentlicht, mit der seit dem Jahr 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld gefördert wird. Neue Förderungen, zum Beispiel für kommunales Energiemanagement und Abfallentsorgung oder Abwasseranlagen, sollen ab dem 1. Januar 2019 neue Anreize für Klimaschutz in Kommunen schaffen. Neu ist zudem die Förderung für die Sammlung von Garten- und Grünabfällen, Bio-Vergärungsanlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung. Ausdrücklich werden im Bereich der Abwasserentsorgung erstmals Projekte zu folgenden Stichwörtern gefördert: Klärschlammverwertung im Verbund, Erneuerung von Belüftung, Pumpen und Motoren in Kläranlagen, Neubau einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung, Anwendung innovativer, neuer, energieeffizienter Verfahren der Abwasserreinigung. Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit zehn Jahren den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Über 12 500 Projekte in mehr als 3000 Kommunen sind bereits gefördert worden. Zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro wurden ausgelöst. Die bestehende Förderung, etwa für energieeffiziente Beleuchtungstechnologien oder die Anstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern, bleibt erhalten. Kostenfreie Beratung:

Webcode

20181001_003

Zurück