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Bayern: Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen

Die bayerische Staatsregierung hat die Ausführungsverordnung zur Umsetzung der Düngeverordnung beschlossen. Die Ausführungsverordnung sieht vor, dass ab dem Jahr 2019 in Gebieten mit hoher Nitratbelastung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu ergreifen sind. Dies betrifft in Bayern rund ein Fünftel der Landesfläche. In diesen Gebieten sind über die Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung hinaus weitere Maßnahmen umzusetzen wie etwa die Bestimmung des im Boden gespeicherten mineralisierten Stickstoffs im Frühjahr oder die Messung des Stickstoff- und Phosphorgehalts im Wirtschaftsdünger vor der Ausbringung. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass einerseits der im Boden vom Vorjahr noch gespeicherte Stickstoff sowie der genaue Nährstoffgehalt des Wirtschaftsdüngers bei der Düngeplanung berücksichtigt werden.

Webcode

20180905_003

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