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Legionellen: Anlagenregistrierung per Internet

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern können ab dem 19. Juli 2018 ihrer Registrierungspflicht für Bestands- und Neuanlagen über das Internet nachkommen. Betreiber müssen alle fünf Jahre derartige Anlagen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine akkreditierte Inspektionsstelle überprüfen lassen. Die Frist für die erstmalige Überprüfung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Daneben verpflichtet die Verordnung (42. BImSchV) Betreiber zur Durchführung wiederkehrender Laboruntersuchungen des Nutzwassers. Sollte bei einer Laboruntersuchung auf den Parameter Legionellen eine Überschreitung des Maßnahmenwertes festgestellt werden, ist die zuständige Behörde zu informieren. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Legionellen, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Ziel der Registrierung von Bestands- und Neuanlagen gegenüber der zuständigen Behörde ist der Aufbau eines landesweiten Anlagenkatasters. Auf dieses Kataster soll im Fall eines Legionellen-Ausbruchs zur Ursachenermittlung zugegriffen und die Recherche nach möglichen Ausbreitungsquellen beschleunigt werden, um schnellstmöglich weitere Infektionen zu verhindern.

Webcode

20180718_001

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