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UFZ plädiert für Arzneimittelabgabe

Ökonomisch sinnvoll, juristisch machbar und gesellschaftlich fair - die Einführung einer Arzneimittelabgabe stellt für die Wissenschaftler des Umweltforschungszentrums Leipzig (UFZ) eine der besten Möglichkeiten zur Finanzierung einer vierten Reinigungsstufe auf Kläranlagen dar. Die Forscher des UFZ haben im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Gutachten erstellt, indem sie das Instrument einer Arzneimittelabgabe juristisch beleuchten. Auch die Finanzierung von Maßnahmen einer Mikroschadstoffstrategie wäre mit dem Abgabenaufkommen denkbar. Alternative Finanzierungsformen wie Steuern oder erhöhte Abwassergebühren sind laut dem UFZ zwar auch möglich, aus Sicht der Forscher aber gesellschaftlich nicht fair. Diese Finanzierungsmöglichkeiten verletzen für das UFZ das Verursacherprinzip. Die Forscher plädieren aber nicht nur für eine Arzneimittelabgabe, sie schlagen auch ein konkretes Konzept mit einem dreistufigen Tarif vor. So soll bei Arzneimitteln, deren Gewässerschädlichkeit noch nicht abschließend geklärt ist, nach dem Vorsorgeprinzip eine Abgabe für die mutmaßliche Gewässerrelevanz erhoben werden. Liegt eine eindeutige gewässerschädigende Wirkung vor, wäre eine erhöhte Abgabe fällig. Kann hingegen nachgewiesen werden, dass das Arzneimittel unschädlich ist, würde der Wirkstoff von der Abgabe befreit. Wichtig dabei: Die Nachweispflicht soll bei den Herstellern liegen. Die anzuwendenden Testverfahren sollen dabei gesetzlich vorgeschrieben werden. Detaillierte Informationen bezüglich des Abgabenkonzeptes enthält die UBA-Publikation „Arzneimittelabgabe - Inpflichtnahme des Arzneimittelsektors für Maßnahmen zur Reduktion von Mikroschadstoffen in Gewässern” (UBA-Texte 115/2017).

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20180625_005

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