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Thüringen: Wassergesetz vom Kabinett beschlossen, Abwasserpakt geschlossen

Das Thüringer Kabinett hat am 15. Mai 2018 die Neufassung des Wassergesetzes verabschiedet und an den Landtag weitergeleitet. „Mit dem Gesetz wollen wir drei Probleme der Vergangenheit lösen. Wir wollen bessere Wasserqualität mit Gewässerrandstreifen, besseren Hochwasserschutz mit starken Verbänden und eine faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land”, so Umweltministerin Anja Siegesmund. 80 Prozent der Thüringer Gewässer weisen wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf. Verschlämmte Gewässersohlen, Sauerstoffmangel und lokale Fischsterben sind die Folge. Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er den gesamten 10-Meter-Streifen als Ackerland nutzt und künftig auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. Oder er entscheidet sich für die zweite Option: Die ersten fünf Meter am Gewässer werden dauerhaft begrünt, dann können die anderen fünf Meter ohne Einschränkung bewirtschaftet werden. Die häufigen Hochwasser und Starkregen der vergangenen Jahre haben große Defizite in der Gewässerunterhaltung, besonders an kleineren Flüssen, sichtbar gemacht. Zukünftig wird die Pflege der Gewässer bei 20 neuen Gewässer-Unterhaltungsverbänden liegen. Alle Thüringer Gemeinden werden entsprechend ihrem Anteil am Flusseinzugsgebiet Mitglied im jeweiligen Verband. Das Land finanziert den Aufbau der Verbände über das kommunale Investitionspaket in den Jahren 2018 und 2019 mit zehn Millionen Euro. Zudem werden zukünftig Schlüsselzuweisungen von mehr als sieben Millionen Euro jährlich direkt an die Verbände gehen. Das Gesetz wird durch den Abwasserpakt verstärkt, der ebenfalls am 15. Mai zwischen Umweltministerium und dem Thüringer Städte- und Gemeindebund geschlossen wurde. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren. Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden. Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. Damit ist Thüringen bundesweit Schlusslicht. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit. Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, so das Thüringer Umweltministerium in einer Pressemitteilung, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen. Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken dieser Technologie für Menschen und Umwelt verhinderten die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sicherten damit langfristig den Schutz der Trinkwasser-Ressourcen. Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese kleinen Talsperren sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Mengen an Starkregen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht. Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

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