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Zu viel Stickstoff und Phosphat: Nährstoffbericht für Niedersachsen vorgelegt

In Niedersachen ist „viel zu viel Stickstoff und Phosphat im Nährstoffkreislauf vorhanden”. Das sagte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast bei der Vorstellung des 5. Nährstoffberichts des Landes am 28. März 2018. Danach beträgt der gesamte Dung- und Gärrestanfall 59,31 Millionen Tonnen statt 58,61 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahresbericht 2015/2016. Der Stickstoffdüngesaldo, also die Stickstoffmenge, die über die Düngeempfehlungen der Landwirtschaftskammer hinaus von den Landwirten eingesetzt wird, hat sich von 27 auf 26 kg je Hektar leicht reduziert. Die Stickstoffobergrenze von 170 kg je Hektar gilt seit der Novelle des Düngerechts für tierischen Dung und auch für pflanzliche Gärreste. In sieben Landkreisen kommt es zu einer Überschreitung der genannten Stickstoffobergrenze. Im Berichtszeitraum 2016/2017 besteht weiterhin ein landesweiter Überschuss von über 30 000 Tonnen Phosphat, der sich aus dem Vergleich der aus Wirtschaftsdünger und Mineraldünger insgesamt ausgebrachten Phosphatmenge und dem tatsächlichen Phosphatbedarf der angebauten Pflanzen ergibt. Die neue Düngeverordnung schreibt ab 2022 einen Phosphat-Überschuss von maximal 10 kg je Hektar vor, somit besteht nach Aussage des Landwirtschaftsministeriums „ein Flächendefizit von rund 114 000 ha.” Der Stickstoff-Mineraldüngerabsatz ist im Vergleich zum Berichtszeitraum 2015/2016 um rund 30 000 t auf knapp 300 000 t angestiegen. Das Landwirtschaftsministerium sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf, um die Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen zu reduzieren. Auch bei optimaler Umverteilung und bestmöglicher Substitution von Mineraldünger werde ein Nährstoffüberschuss bestehen bleiben, der auf anderen Wegen abgebaut werden müsse. Otte-Kinast kündigte zwei Neuerungen an: Zum einen würden sogenannte „Risikogebiete” flächenscharf identifiziert. In diesen Gebieten sind die Grundwasserkörper und oberirdischen Gewässer besonders mit Phosphat und Nitrat elastet. Grundlage hierfür ist der Paragraf 13 der Düngeverordnung, der den Bundesländern die Ermächtigung gibt, in diesen Gebieten ergänzende Maßnahmen umzusetzen. Zum anderen soll die Düngebehörde künftig besseren Zugang zu bereits vorhandenen Düngedaten erhalten.

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20180328_002

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