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Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

15 Vertragsverletzungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission sind derzeit gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Das antwortete Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter am 29. Dezember 2017 auf eine Frage einer Grünen-Abgeordneten des Deutschen Bundestags (Bundestags-Drucksache 19/370, S. 56). Mit Bezug zu Wasser sieht die EU dabei folgende Richtlinien nicht ordnungsgemäß umgesetzt: Anwendung FFH-Richtlinie sowie fehlerhafte Naturverträglichkeitsprüfung (Sylter Außenriff; Mahnschreiben), Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen im Wasserrecht (Werra Weser; Mahnschreiben), Fehlerhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie bei der Ausweisung Besonderer Schutzgebiete (Mahnschreiben), Umsetzung und Anwendung der Nitrat-Richtlinie (Klage), Anwendung der FFH-Richtlinie auf regionaler Ebene (Moorburg; Klage und Urteil), Umsetzung UVP-Richtlinie und Industrieemissionsrichtlinie - Verbandsklage im Umweltrecht (Klage und Urteil). Nicht fristgerecht umgesetzt mit Bezug zu Wasser sollen sein: UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (Mahnschreiben), Anhangsänderung Gewässerschutz, Kommissions-RL 2014/80/EU ((Mahnschreiben), Prioritäre Stoffe Wasserpolitik RL 2013/39/EU (Mahnschreiben).

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20180117_005

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