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Errichtung einer Großwindanlage auf der zentralen Kläranlage Bocholt

Auf der zentralen Kläranlage des Entsorgungs- und Servicebetriebs der Stadt Bocholt (ESB) im westlichen Münsterland (Nordrhein-Westfalen) ist eine 126 Meter hohe Großwindanlage mit einer Nennleistung von 2300 kW in Betrieb gegangen. Die erzeugte Strommenge wird auf 3 000 000 kWh/a prognostiziert. Die offizielle behördliche Abnahme und erste Umweltinspektion fanden an Anfang Dezember 2017 statt. Energiesparmaßnahmen und die Nutzung des selbst erzeugten Stromes sorgen zukünftig für eine spürbare Reduzierung der Energiekosten des ESB. Neben dem neuen Windrad erzeugen auch zwei Blockheizkraftwerke, eine kleines Windrad und Photovoltaik-Module Strom, der für die vielfältigen Prozesse der Kläranlage benötigt wird. Nicht selbstverbrauchter Strom fließt in das Netz des örtlichen Stromversorgers BEW und wird dem ESB vergütet. Das Windrad hat inklusive aller Nebenkosten brutto rund 3,25 Millionen Euro (netto rund 2,8 Millionen Euro) gekostet. Die zentrale Kläranlage des ESB reinigt aktuell das Wasser von rund 157 000 Einwohnerwerten bei einer Ausbaugröße von 225 000 Einwohnerwerten. Als nächster Baustein der energetischen und ökobilanziellen Optimierung befindet sich nun der Bau einer Anlage zur Klärschlammtrocknung in Planung. Neben den eigenen gut 10 000 Jahrestonnen Klärschlamm mit einem TR-Gehalt von ca. 21 Prozent sollen weitere Inputmengen im Wege interkommunaler Zusammenarbeit für eine gute Auslastung der Anlage sorgen. Nach Abschluss der Vorüberlegungen und Erarbeitung von Grobkonzepten sind der ESB und die Nachbarkommune Hamminkeln derzeit auf der Suche nach einem Ingenieurbüro zur Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie. Von besonderem Interesse sind dabei Angebote von Ingenieurbüros, die spezifische Erfahrungen mit dem Energiemanagement von Kläranlagen mitbringen. Die regenerativen Quellen Wind, Faulgas und Sonne bestmöglich für den Eigenbedarf vor Ort zu nutzen und aufeinander abzustimmen, bildet dabei die besondere Herausforderung.

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20171213_005

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