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Erfolgreiches Bibermanagement in Brandenburg

Brandenburgs Umweltministerium zieht nach zwei Jahren eine positive Bilanz des Bibermanagements. Im Februar 2015 hatte das Ministerium mit einem Sieben-Punkte-Programm das Bibermanagement in Brandenburg etabliert. Die Biberverordnung beinhaltet eine unmittelbar geltende Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten zum Schutz des Bibers und ermöglicht somit ein flexibles und sofortiges Eingreifen an Stellen, wo dies nötig und sinnvoll ist. So wurden rund 850 Vergrämungsmaßnahmen in fünf Landkreisen und rund 50 Entnahmen in drei Landkreisen durchgeführt. Zudem beteiligt sich das Land an den Kosten, die den Gewässerunterhaltungsverbänden zusätzlich entstehen durch regulierende Maßnahmen zur Beseitigung, Prävention und Vermeidung von Biberschäden an Gewässern II. Ordnung. Dafür wurden in den vergangenen beiden Jahren (2015 und 2016) 16 Anträge mit einer Gesamtsumme von rund 400.000 Euro bewilligt. Zur Prävention von Biberschäden hat Brandenburg bis zu 700.000 Euro aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe” (eine EU-Richtlinie) bis 2020 bereitgestellt. Im Rahmen des sogenannten „Greenings” haben Landwirte die Möglichkeit, Ackerland für einen Zeitraum von fünf Jahren als Grünland zu nutzen. Ab 2016 wurde diese Möglichkeit auch für Gewässerrandstreifen geöffnet, um somit Grünstreifen an Gewässern zu ermöglichen und damit Konflikten mit dem Biber vorzubeugen.

Webcode

20171130_001

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