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Umweltministerkonferenz: Grundwasserschutz und Hochwasservorsorge

Der Schutz des Grundwassers und eine weitere Verbesserung der Hochwasservorsorge waren die wasserrelevanten Themen auf der 89. Umweltministerkonferenz Mitte November in Potsdam. Bei der Hochwasservorsorge wollen die Umweltminister noch stärker als bisher die private Vorsorge forcieren, konkret fordern sie die Schaffung eines Bundesprogrammes zur Förderung der privaten Hochwasservorsorgen. Gefördert werden soll der hochwassergerechte Umbau von Bestandsgebäuden in Überschwemmungs- und Risikogebieten. Dadurch würde der Bund seiner Verantwortung, die er mit dem Hochwasserschutzgesetz II übernommen habe, noch mehr gerecht, heißt es dazu im UMK-Protokoll. Beim Grundwasserschutz geht es der Umweltministerkonferenz um pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metabolite. Hierfür hat der Bund bei der Änderung der Grundwasserverordnung keinen Schwellenwert aufgenommen. Die Landesumweltminister befürchten hierin einen Verstoß gegen die EU-Grundwasserverordnung. Als geeignet für diese Schwellenwerte halten die Landesumweltminister die gesundheitlichen Orientierungswerte des Umweltbundesamtes. Das Umweltbundesamt hatte diese Werte auf Basis einer wissenschaftlich fundierten Einschätzung des jeweiligen Gesundheits- und Umweltrisikos durch das Bundesinstitut für Risikobewertung abgeleitet. Zur weiteren Datengewinnung bitten die Landesumweltminister die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), bis zu 91. Umweltministerkonferenz im kommenden November in Leipzig über die bereits ergriffenen und geplanten grundlegenden Maßnahmen bei Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand aufgrund von Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln zu berichten.

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20171121_003

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