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EU-Kommission verklagt Italien wegen nicht erfolgter Sanierung bzw. Schließung von 44 Deponien

Die Europäische Kommission bringt Italien vor den Gerichtshof der Europäischen Union, weil 44 Deponien, die ihrer Meinung nach eine ernste Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, nicht saniert bzw. geschlossen wurden. Trotz früherer Mahnungen der Kommission habe Italien nicht, wie in Artikel 14 der Deponierichtlinie vorgesehen, Maßnahmen zur Sanierung bzw. Schließung von 44 nicht den Vorschriften entsprechenden Deponien ergriffen. Ebenso wie andere Mitgliedstaaten war Italien verpflichtet, Deponien, die vor dem 16. Juli 2001 über eine Zulassung verfügten oder bereits in Betrieb waren („vorhandene Deponien”), bis zum 16. Juli 2009 zu sanieren, um sie mit den in der Richtlinie festgelegten Sicherheitsnormen in Einklang zu bringen, oder zu schließen. Diese Rechtssache ist Teil eines horizontalen Verfahrens, das auch sechs weitere Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern, Spanien, Rumänien, Slowenien und die Slowakei) betrifft. Das Gericht hat bereits Urteile gegen Bulgarien, Zypern und Spanien erlassen

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20170518_001

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