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Thünen-Institut legt Bericht über betriebliche Stoffstrombilanzen vor

Nach § 11a des geänderten Düngegesetzes müssen viehstarke Betriebe ab dem Jahr 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Wie diese neue Bilanz berechnet und bewertet werden soll, ist noch offen. Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird derzeit ein Verordnungsentwurf zur Einführung der betrieblichen Stoffstrombilanz vorbereitet. Eine vom BMEL initiierte Arbeitsgruppe, der auch Wissenschaftler des Thünen-Instituts angehören, hat dafür Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Aus Sicht der AG-Mitglieder sollen für die Bilanzierung von Nährstoffmengen grundsätzlich Lieferscheine bzw. Rechnungen herangezogen werden. Für Düngemittel und Mischfuttermittel gibt es gesetzliche Vorgaben zur Deklaration, die eine genaue Berechnung der Nährstoffmengen ermöglichen. Für Produktgruppen, für die keine Deklaration von Stickstoff bzw. Phosphor vorgeschrieben ist, sollen Ergebnisse aus Produktanalysen herangezogen werden. Alternativ können Nährstoffgehalte bei eindeutiger Produktzuordnung aus bundesweit vereinheitlichten Tabellenwerken zu N- und P-Gehalten entnommen werden. Kritisch haben viele AG-Mitglieder angemerkt, dass die Stoffstrombilanz für die Düngeberatung nur begrenzten Wert hat, da diese Bilanzform keine Einblicke in die innerbetrieblichen Nährstoffflüsse erlaubt. In der AG konnte kein Konsens darüber erzielt werden, wie die mit Hilfe der Stoffstrombilanz berechneten, betrieblichen Nährstoffüberschüsse bewertet werden sollen. Eine Mehrheit der AG-Mitglieder spricht sich für die Einführung einer neuen Bewertungsmethode auf Basis von Brutto-Stickstoff-Salden ohne Abzug von Verlusten aus. Allerdings gab es keine Einigung auf einen konkreten Vorschlag. Konsens bestand dagegen darüber, dass in jedem Fall die Brutto-Salden ausgewiesen werden sollen und dass künftig auch Biogasbetriebe eine Stoffstrombilanz erstellen sollten. Die betriebliche Stoffstrombilanz sieht einen Vergleich der Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb vor. Entsprechend einer Hoftor- oder Gesamtbilanz werden die Nährstoffmengen erfasst, die über Dünge- und Futtermittel oder andere Produkte in den Betrieb gelangen und die ihn über landwirtschaftliche Erzeugnisse verlassen. Die neue Nährstoffbilanz für Stickstoff (N) und Phosphor (P) soll schrittweise den Nährstoffvergleich ablösen, wie ihn die Düngeverordnung bislang vorschreibt. Beim Nährstoffvergleich handelt es sich um eine Flächen- oder Feld-/Stallbilanz. Zugekaufte Futtermittel und tierische Verkaufsprodukte werden im Nährstoffvergleich nicht erfasst, dafür aber innerbetrieblich erzeugte und verwertete Futtermittel und Wirtschaftsdünger.

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20170426_003

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