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Neue Klärschlammverordnung vom Bundestag beschlossen

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verknappung der weltweiten Phosphor-Vorräte hat der Deutsche Bundestag am 9. März 2017 eine neue Klärschlammverordnung beschlossen. Sie verpflichtet dazu, mehr als bisher den in Klärschlämmen enthaltenen Phosphoranteil zurückzugewinnen. Außerdem werden die Anforderungen an die Klärschlämme, die in geringem Umfang noch für Düngezwecke verwendet werden können, weiter verschärft. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm leitet einen Paradigmen-wechsel hin zu einer hochwertigen Verwertung ein, der langfristig zur Versorgungssicherheit mit Phosphor und der Schonung natürlicher Rohstoffreserven beitragen soll. Künftig werden nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Schadstoffanteilen auf dem Acker genutzt werden können. Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass mittelfristig die meisten Klärschlämme nicht mehr als Düngemittel verwendet werden dürfen. Auch die bisherige Lücke der Verordnung für die Verwertung von Klärschlämmen im Landschaftsbau wird geschlossen. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass je nach Kläranlagengröße nach einer Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren Phosphor aus dem Klärschlamm, dem Abwasser oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss. Der vom Bundestag beschlossene Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

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20170310_003

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